Kurbeiträge Gemeinden
Die Ferienregion der Hörnerdörfer besteht aus 5 Gemeinden, die aufgrund unterschiedlicher Größe und Infrastruktur folglich unterschiedliche Kurbeiträge erheben.
Die Ferienregion der Hörnerdörfer besteht aus 5 Gemeinden, die aufgrund unterschiedlicher Größe und Infrastruktur folglich unterschiedliche Kurbeiträge erheben.
Ab dem 12.11.2024 gibt es den digitalen Allgäu-Walser-Pass. Dieser ersetzt die bisherige Hörnerdörfer Card (Chipkarte).
So nutzen Sie zukünftig die gewohnten Vorteile der Gästekarte bequem per QR-Code.
Der Code dient zudem für Gäste in Fischen, Obermaiselstein, Bolsterlang und Balderschwang als kostenlose ÖPNV-Fahrkarte des MobilPass Allgäu. Als Gast in Ofterschwang – können Sie in der Allgäu-Walser-App, einfach und ohne Umweg ein MobilTagesticket erwerben.
Als Gast in den Hörnerdörfern kommen Sie in den Genuss einer Vielzahl von Freizeitmöglichkeiten und Serviceleistungen, die Ihren Aufenthalt angenehmer gestalten und zu etwas Besonderem machen. Dazu gehören u. a. ein weitläufiges Wander- und Radwegenetz, 110 km Langlaufloipen, gepflegte Parkanlagen, Kurhaus bzw. Haus des Gastes, zahlreiche Kneippanlagen, ein abwechslungsreiches Veranstaltungsprogramm, kompetente Gästebetreuung in unseren Gästeinformationen u.v.m.
Diese Leistungen und Einrichtungen sowie die Pflege und Instandhaltung der touristischen Infrastruktur und der Wege finanzieren wir mit dem Kurbeitrag. Der Kurbeitrag ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe und im Bayerischen Kommunalabgabengesetz verankert. Er wird von den Gemeinden der Hörnerdörfer erhoben und dient der Bereitstellung von Einrichtungen für Kur- und Erholungszwecke. Rechtsgrundlage ist die gemeindliche Kurbeitragssatzung. Mit der Entrichtung Ihres Kurbeitrages tragen Sie unmittelbar dazu bei, dass wir die Hörnerdörfer auch für die Zukunft als Wohlfühlorte attraktiv und gepflegt erhalten können.
Ab Ihrer ersten Nacht in den Hörnerdörfern sind Sie kurbeitragspflichtig. Diese Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob Sie unsere Freizeit- und Erholungseinrichtungen auch tatsächlich nutzen. Da es in den Hörnerdörfern, bedingt durch die Größe und die Zahl der Einwohner, ein unterschiedliches Infrastrukturangebot gibt, variiert auch der jeweilige Kurbeitrag. Bitte beachten Sie, dass eine Kurbeitragsbefreiung nur nach erfolgter Antragsstellung in der jeweiligen Gästeinformation erfolgen kann.
Jeder Urlauber hat Anspruch auf die Hörnerdörfer Gästekarte, welche Sie von Ihrem Gastgeber bei Anreise erhalten.
Ermäßigter Kurbeitrag: Von Sonntag nach Allerheiligen bis 15. Dezember erhalten Sie 50 % Ermäßigung auf den Kurbeitrag.
Ermäßigter Kurbeitrag: Von Mitte November bis Mitte Dezember erhalten Sie 50 % Ermäßigung auf den Kurbeitrag (die genauen Termine erhalten Sie in der Gästeinformation Bolsterlang).