Kurbeiträge Gemeinden

Die Ferienregion der Hörnerdörfer besteht aus 5 Gemeinden, die aufgrund unterschiedlicher Größe und Infrastruktur folglich unterschiedliche Kurbeiträge erheben.

Wofür und wie viel Sie zahlen.

Kurbeitrag - wofür?

Als Gast in den Hörnerdörfern kommen Sie in den Genuss einer Vielzahl von Freizeitmöglichkeiten und Serviceleistungen, die Ihren Aufenthalt angenehmer gestalten und zu etwas Besonderem machen. Dazu gehören u. a. ein weitläufiges Wander- und Radwegenetz, 110 km Langlaufloipen, gepflegte Parkanlagen, Kurhaus bzw. Haus des Gastes, zahlreiche Kneippanlagen, ein abwechslungsreiches Veranstaltungsprogramm, kompetente Gästebetreuung in unseren Gästeinformationen u.v.m.

Diese Leistungen und Einrichtungen sowie die Pflege und Instandhaltung der touristischen Infrastruktur und der Wege finanzieren wir mit dem Kurbeitrag. Der Kurbeitrag ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe und im Bayerischen Kommunalabgabengesetz verankert. Er wird von den Gemeinden der Hörnerdörfer erhoben und dient der Bereitstellung von Einrichtungen für Kur- und Erholungszwecke. Rechtsgrundlage ist die gemeindliche Kurbeitragssatzung. Mit der Entrichtung Ihres Kurbeitrages tragen Sie unmittelbar dazu bei, dass wir die Hörnerdörfer auch für die Zukunft als Wohlfühlorte attraktiv und gepflegt erhalten können.

Ab Ihrer ersten Nacht in den Hörnerdörfern sind Sie kurbeitragspflichtig. Diese Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob Sie unsere Freizeit- und Erholungseinrichtungen auch tatsächlich nutzen. Da es in den Hörnerdörfern, bedingt durch die Größe und die Zahl der Einwohner, ein unterschiedliches Infrastrukturangebot gibt, variiert auch der jeweilige Kurbeitrag. Bitte beachten Sie, dass eine Kurbeitragsbefreiung nur nach erfolgter Antragsstellung in der jeweiligen Gästeinformation erfolgen kann.

Jeder Urlauber hat Anspruch auf den Allgäu-Walser-Pass, welche Sie bei Buchung über Ihren Gastgeber erhalten.

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