I. ÜBERGREIFENDE ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER DMO
1. Geltungsbereich dieser übergreifenden allgemeinen Geschäftsbedingungen; Begriffsbestimmungen
1.1 Die Bedingungen dieses Abschnitts I gelten für sämtliche Verkäufe von Waren und touristischen Dienstleistungen durch die DMO und damit übergreifend und einleitend in Bezug auf die Bestimmungen der Ergänzenden Bedingungen in den Abschnitten II-IV.
1.2 Den touristischen Dienstleistern bleibt es im Hinblick auf deren touristische Leistungen vorbehalten, mit dem Kunden/ Auftraggeber andere als die vorliegenden Bedingungen der nachstehenden Abschnitte II, III und IV zu vereinbaren oder ergänzende oder abweichende Vereinbarungen zu den vorliegenden Bedingungen zu treffen.
1.3 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen in den Abschnitten I-IV sowie die deutschen gesetzlichen Vorschriften gelten nicht, soweit in internationalen Abkommen oder EU-Vorschriften, die auf das Vertragsverhältnis mit dem Kunden anwendbar sind, zwingende abweichende Regelungen enthalten sind oder soweit sich nach solchen Vorschriften der Kunde, der Angehörige eines Mitgliedstaates der EU ist, auf für ihn günstigere Vorschriften seines Wohnsitzlandes berufen kann.
1.4 „Verbraucher“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Natürliche Personen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben, um Waren und touristische Leistungen zu erwerben.
1.5 „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.6 Eine „rechtsfähige Personengesellschaft“ ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
1.7 „Touristische Leistungen“ oder „touristische Dienstleistungen“ sind sowohl Gastaufnahmen als auch alle möglichen sonstigen Leistungsverträge zu touristischen Zwecken.
1.8 Für Verträge mit Unternehmern werden diese Geschäftsbedingungen auch ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung oder Hinweis Vertragsinhalt für Folgegeschäfte.
1.9 Geschäftsbedingungen von Unternehmen als Kunden, insbesondere Einkaufsbedingungen, haben keine Gültigkeit, und zwar auch dann nicht, wenn der Kunde auf diese hinweist und/ oder die DMO von diesen Kenntnis erlangt und auch ohne, dass die DMO der Geltung dieser Geschäftsbedingungen allgemein oder im Einzelfall widersprechen muss.
1.10 Das Veranlassen von Kauf- oder Buchungsaufträgen im Online-Shop erfordert die Angabe von Kundendaten. Die Kundendaten leitet die DMO an den Anbieter von Artikeln und touristischen Leistungen weiter.
2. Stellung der DMO
2.1 Die DMO ist Betreiberin der Geschäftslokale ihrer Tourist-Infos sowie Herausgeberin von Verzeichnissen touristischer Dienstleistungen, Kataloge, Flyer oder sonstiger Printmedien, in denen sie als Herausgeberin bezeichnet ist.
2.2 Zudem ist die DMO Betreiberin der Onlineauftritte, auf deren Impressum sie ausdrücklich als Betreiberin bezeichnet ist.
2.3 Soweit die DMO touristische Dienstleistungen vertreibt gilt:
a) Die DMO handelt bzgl. sämtlicher von ihr angebotener touristischer Dienstleistungen ausschließlich als Vermittlerin, ganz gleich, ob diese stationär oder online angeboten werden.
b) Die DMO hat als Vermittler die Stellung eines Vermittlers verbundener Reiseleistungen, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651w BGB die Voraussetzungen für ein Angebot verbundener Reiseleistungen von DMO vorliegen.
c) Unbeschadet der Verpflichtungen der DMO als Vermittler verbundener Reiseleistungen (insbesondere Übergabe des gesetzlich vorgesehenen Formblatts und Durchführung der Kundengeldabsicherung im Falle einer Inkassotätigkeit der DMO) und der rechtlichen Folgen bei Nichterfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen ist die DMO im Falle der Erfüllung der Voraussetzungen des § 651w BGB weder Reiseveranstalter noch Vertragspartner des im Buchungsfalle zu Stande kommenden touristischen Leistungsvertrages. Die DMO haftet daher nicht für die Angaben des touristischen Leistungsträgers zu Preisen und Leistungen, für die Leistungserbringung selbst sowie für etwaige Leistungsmängel.
d) Die nachstehend unter III. und IV. aufgeführten Geschäftsbedingungen gelten, soweit wirksam vereinbart, für touristische Leistungsverträge, bei denen Buchungsgrundlagen die von der DMO herausgegebenen Leistungsverzeichnisse, Kataloge oder Leistungsangebote in Webpräsenzen sind.
e) Eine etwaige Haftung der DMO aus dem Vermittlungsvertrag und aus gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach zwingenden Vorschriften über Telemedien und den elektronischen Geschäftsverkehr bleibt hiervon unberührt.
f) Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Anbieter der touristischen Leistung und dem Kunden bzw. dem Auftraggeber der touristischem Leistung finden in erster Linie die mit dem Anbieter der touristischen Leistung bzw. der DMO als dessen Vertreter getroffenen Vereinbarungen, sodann die Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Mietvertrag gem. §§ 535 BGB (bei Gastaufnahmen) bzw. über den Dienstvertrag §§ 611 ff. BGB (bei sonstigen touristischen Leistungen) Anwendung.
g) Auf das Vermittlungsverhältnis mit der DMO finden in erster Linie die mit der DMO getroffenen Vereinbarungen, sodann die Bestimmungen über die Vermittlungstätigkeit der DMO in den vorliegenden Vertragsbedingungen und hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften des § 675 BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung Anwendung.
h) Den touristischen Leistungsträgern bleibt es vorbehalten, mit dem Gast/Kunden andere als die nachstehenden touristischen Leistungsbedingungen zu vereinbaren oder ergänzende oder abweichende Vereinbarungen zu den nachstehenden touristischen Leistungsbedingungen zu treffen.
2.4 Soweit die DMO Waren vertreibt gilt:
a) Über ihre stationären Vertriebswege verkauft die DMO sämtliche Waren als Eigenhändler bzw. Kommissionär.
b) Im Rahmen des Online-Shops wird die DMO in der Regel als bloße Vermittlerin der Waren tätig, soweit sie die Waren nicht ausnahmsweise ausdrücklich selbst als Eigenhändlerin anbietet.
3. Anzuwendende Rechtsvorschriften soweit die DMO als Vermittlerin von Waren und touristischen Leistungen handelt
3.1 In den Geschäftslokalen der Tourist-Info sowie über den Online-Shop als digitalen Markplatz wird durch Vermittlung der DMO der Abschluss von Warenkauf- und touristischen Leistungsverträgen ermöglicht.
3.2 Die Warenkauf- und Leistungsverträge der DMO - handelnd als Vermittler und Handelsvertreter der Anbieter – werden zwischen den jeweiligen lokalen Waren- und touristischen Leistungsanbietern und den Kunden abgeschlossen.
3.3 Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und der DMO als Vermittler ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall (insbesondere zu Art und Umfang des Vermittlungsauftrags) vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen übergreifenden Geschäftsbedingungen der DMO, den Regelungen zu den Pflichten der DMO in den Abschnitten II-IV und den gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.
4. Vermittlung und Vertragsschluss bei der Buchung von touristischen Leistungen
4.1 Für alle Buchungsarten gilt:
a) Grundlage des Angebots des touristischen Dienstleisters und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung der touristischen Leistung und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Klassifizierungserläuterungen) soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
b) Grundlage des Angebots der DMO und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des touristischen Leistungsangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
c) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Leistungen erklärt.
d) Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitteilnehmenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
e) Erfolgt die Buchung durch einen Auftraggeber, also eine Institution oder ein Unternehmen (Privatgruppe, Volkshochschule, Schulklasse, Verein, Reiseveranstalter, Incentive- oder Event-Agentur, Reisebüro) so ist dieser Auftraggeber als Kunde alleiniger Vertragspartner im Rahmen des touristischen Leistungsvertrages, soweit der Auftraggeber nach den getroffenen Vereinbarungen nicht ausdrücklich als rechtsgeschäftlicher Vertreter der späteren Teilnehmer auftritt. Den Auftraggeber trifft in diesem Fall die volle Zahlungspflicht bezüglich der vereinbarten Vergütung oder sonstiger vertraglicher Zahlungsansprüche.
f) Es wird darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei touristischen Leistungsverträgen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Leistungen (§§ 537, 615 BGB) gelten. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der touristischer Leistungsvertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
g) Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail erfolgt, gilt:
h) Mit der Buchung erteilt der Kunde der DMO den Vermittlungsauftrag und beauftragt diese, dem touristischen Leistungsträger den Abschluss des touristischen Leistungsvertrages verbindlich anzubieten.
i) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des touristischen Leistungsanbieters (Buchungsbestätigung) beim Kunden zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen der DMO oder des touristischen Leistungsträgers für den Kunden und den touristischen Leistungsanbieter rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird der touristische Leistungsanbieter dem Kunden bei mündlich oder telefonisch erfolgten Buchungsbestätigungen zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Kunden übermitteln. Mündliche oder telefonische Buchungen des Kunden führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung über die DMO mit dem touristischen Leistungsanbieter jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn die entsprechende schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung dem Kunden nicht zugeht.
4.2 Bei Buchungen, die im Onlineshop der DMO erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss:
a) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "Zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde den Abschluss des touristischen Leistungsvertrages verbindlich an. Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
b) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons "Zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Gastes auf das Zustandekommen des touristischen Leistungsvertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Der Leistungsanbieter ist vielmehr frei in seiner Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.
c) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung des touristischen Leistungsanbieters beim Kunden zu Stande.
4.3 Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Kunden durch Betätigung des Buttons "Zahlungspflichtig buchen“ und entsprechende Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der touristische Leistungsvertrag mit Zugang und Darstellung dieser Buchungsbestätigung beim Kunden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung bedarf. Im Regelfall wird der touristische Leistungsträger dem Kunden eine Ausfertigung der Buchungsbestätigung per E-Mail bzw. PDF-Anhang übermitteln. Der Zugang einer solchen übermittelten Buchungsbestätigung ist jedoch gleichfalls nicht Voraussetzung für die Rechtsverbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages.
5. Vermittlung und/oder Abschluss von Warenkaufverträgen
5.1 Für Warenbestellungen, die mündlich, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail erfolgen, gilt:
a) Mit der Bestellung der gewünschten Ware gibt der Kunde ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Kaufauftragsbestätigung beim Kunden zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen der DMO oder des Warenanbieters für den Kunden und den Warenanbieter rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird der Warenanbieter dem Kunden bei mündlich oder telefonisch erfolgten Warenbestellungen zusätzlich eine textliche Ausfertigung der Kaufauftragsbestätigung an den Kunden übermitteln. Mündliche oder telefonische Warenbestellungen des Kunden führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung über die DMO mit dem Warenanbieter jedoch auch dann zum verbindlichen Kaufvertragsabschluss, wenn die entsprechende schriftliche Ausfertigung der Kaufauftragsbestätigung dem Kunden nicht zugeht.
5.2 Bei Warenbestellungen, die im Onlineshop der DMO erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss:
a) Die DMO wird dem Kunden, soweit sie als Vermittler und rechtsgeschäftlicher Vertreter des Warenanbieters auftritt, bei elektronischen Bestellungen den Eingang seiner Bestellung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigen. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Vertragsangebots des Kunden dar, führt somit noch nicht zum Abschluss des Kaufvertrages und begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Kaufvertrages entsprechend seinen Wünschen und seiner Bestellung.
b) Der Vertrag kommt rechtsverbindlich entweder dadurch zu Stande, dass dem Kunden in Textform die Kaufauftragsbestätigung des der DMO vermittelten Anbieters zugeht oder durch Zugang der bestellten Ware beim Kunden.
c) An sein durch Betätigung des Buttons "Zahlungspflichtig bestellen" abgegebenes Vertragsangebot ist der Kunde gebunden.
d) Der Vertragstext der Bestellung wird von der DMO gespeichert. Er kann vom Kunden entsprechend dem im Bestellvorgang angegebenen Funktionalitäten jederzeit aufgerufen und eingesehen werden.
6. Vertragliche Vermittlerpflichten der DMO
6.1 Die DMO übernimmt, soweit sie als bloße Vermittlerin von Waren und Leistungsverträgen auftritt, Verantwortung für die Richtigkeit angezeigter bzw. kommunizierter Artikel- und Leistungsinformationen nur, soweit die DMO diese Informationen, die sie von den Anbietern erhalten hat, entweder nicht vollständig und/ oder nicht korrekt wiedergegeben hat oder soweit die DMO bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen müssen, dass die vom Anbieter zur Veröffentlichung übermittelten Artikel- und Leistungsinformationen fehlerhaft waren. Eine etwaige Haftung der DMO aus dem Vermittlungsvertrag und aus gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach zwingenden Vorschriften über Telemedien und den elektronischen Geschäftsverkehr bleibt hiervon unberührt.
6.2 Die DMO übernimmt des Weiteren die Verantwortung für die korrekte und vollständige Weiterleitung der Kauf- bzw. Buchungsanfrage des Kunden an den Anbieter nebst der vom Kunden angegebenen Kundendaten.
6.3 Dem Kunden werden erworbene Artikel sowie Unterlagen zur erworbenen touristischen Leistung stets direkt durch den Anbieter oder namens des Anbieters durch die DMO übermittelt. Die DMO ist an der Übermittlung der Waren und derartiger Unterlagen nicht beteiligt, es sei denn, sie ist selbst Anbieterin der jeweiligen Ware oder Leistung.
6.4 Die DMO übernimmt des Weiteren keine Gewährleistung für die von den Anbietern angebotenen Waren und Leistungen, es sei denn, sie ist selbst Anbieterin der jeweiligen Waren und Leistungen. Ansprechpartner des Kunden für Fragen und Ansprüche im Zusammenhang mit den Kaufverträgen bzw. den Leistungsverträgen und deren Durchführung ist jeweils der vermittelte Anbieter.
7. Haftung der DMO als bloßer Vermittler von Waren- und Leistungsverträgen
7.1 Für einfache Fahrlässigkeit haftet die DMO als bloßer Vermittler nur
a) im Rahmen abgegebener Garantien,
b) bei Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit,
c) bei Verletzung einer wesentlichen Vermittlerpflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
7.2 Im Übrigen bleibt die Haftung der DMO für Schäden des Kunden, die auf einer zumindest grob fahrlässigen Pflichtverletzung der DMO oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der DMO beruhen, unberührt.
7.3 Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung oder Zusicherung haftet die DMO bezüglich der vermittelten Artikel und touristischen Leistungen selbst nicht für Sachmängel bzw. Mängel der Leistungserbringung und Personen- oder Sachschäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Ware oder touristischen Leistung entstehen. Dies gilt nicht, soweit die DMO selbst Anbieterin der jeweiligen Ware oder touristischen Leistung oder Erfüllungsgehilfin des Anbieters der jeweiligen Ware oder touristischen Leistung den Anschein begründet, den Artikel in eigener Verantwortung zu verkaufen oder die vorgesehenen touristischen Leistungen in eigener Verantwortung zu erbringen.
7.4 Eine etwaige eigene Haftung der DMO im Rahmen der Vermittlung mehrerer unterschiedlicher touristischer Leistungen zum Zweck der gleichen Reise gem. § 651b BGB sowie als Vermittlerin verbundener Reiseleistungen nach Maßgabe der Bestimmungen des § 651w BGB bleibt unberührt. Das gleiche gilt für eine etwaige schuldhafte Verletzung von Pflichten der DMO bei der Vermittlung von Kauf- bzw. touristischen Leistungsverträgen.
8. Haftung von Warenanbietern
8.1 Der Warenanbieter haftet für Mängel und Lieferverzug
a) in voller Schadenshöhe bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit,
b) dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
c) außerhalb solcher Pflichten dem Grunde nach auch für Vorsatz und grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen,
d) der Höhe nach in den Fällen gem. b) und c) nur auf Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens.
8.2 Die Haftung wegen Vorsatz, Garantie, Arglist und für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von diesen Bestimmungen unberührt.
8.3 Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch den Warenanbieter, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haftet der Warenanbieter stets unbeschränkt
a) bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
b) bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung
c) bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, oder
d) soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
8.4 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), durch leichte Fahrlässigkeit des Warenanbieters, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
8.5 Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.
9. Haftung touristischer Dienstleister
9.1 Der touristische Dienstleister haftet unbeschränkt, soweit
a) der Schaden aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht resultiert, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet
b) der Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultiert.
Im Übrigen ist die Haftung des touristischen Dienstleisters beschränkt auf Schäden, die durch den touristischen Dienstleister oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
9.2 Die eventuelle Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
9.3 Der touristische Dienstleister haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während der Leistungserbringung für den Kunden/Auftraggeber erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.
10. Datenschutz; Speicherung, Löschung und Korrektur von Kundendaten; Auskunft über gespeicherte Daten
10.1 Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Kauf- oder Leistungsvertrages werden von der DMO Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet. Mehr zu den Rechten des Kunden sind in der Datenschutzerklärung auf der Webpräsenz der DMO ersichtlich.
10.2 Beim Besuch des Onlineshops der DMO werden die aktuell vom PC des Kunden verwendete IP-Adresse protokolliert.
10.3 Die personenbezogenen Daten des Kunden werden nur zur Korrespondenz mit dem Kunden und nur zum Zwecke der Abwicklung der Bestellungen verwendet und verarbeitet. Diese Daten werden nur an die vermittelten Anbieter sowie ggf. im Falle eines Warenkaufs von diesen an ein etwa mit der Lieferung beauftragtes Versandunternehmen weitergegeben, soweit dies zur Lieferung der Waren notwendig ist.
10.4 Zur Abwicklung der Zahlung werden die Zahlungsdaten an die bezogene Bank bzw. je nach Zahlungsmethode an die entsprechenden Zahlungsdienstleister (Akquirer und/ oder Payment Service Provider) weitergegeben.
10.5 Die Speicherung der Daten erfolgt, soweit keine anderweitige ausdrückliche Zustimmungserklärung des Kunden für künftige Verwendungen erfolgt ist, nur bis zum Abschluss der Abwicklung der Bestellungen bzw. einer eventuellen Rückabwicklung. Soweit handelsrechtliche oder steuerliche Aufbewahrungsfristen für bestimmte Daten, insbesondere Auftragsbestätigungen und Rechnungen, zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung darüber hinaus erfolgen und bis zu zehn Jahren betragen.
10.6 Dem Kunden steht das Recht zu, jederzeit die Löschung, Korrektur oder Sperrung seiner Daten zu verlangen oder einen Widerruf einer Einwilligung zu erklären. Der Kunde hat jederzeit Anspruch auf Auskunft über alle personenbezogenen Daten, die über ihn gespeichert sind. Mehr zu den Rechten des Kunden als Betroffener können in der Datenschutzerklärung auf der Webpräsenz der DMO eingesehen werden. Entsprechende Anforderungen für Auskunft, Löschung, Korrektur oder Berichtigung sind an die DMO unter der am Ende dieser Bedingungen angegebenen Anschrift und Kommunikationsdaten zu richten.
11. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand, Hinweise zur Verbraucherstreitbeilegung; Sonstiges
11.1 Auf alle Rechts- und Vertragsverhältnisse zwischen der DMO als Vermittler, den jeweils von der DMO vermittelten Waren- oder Leistungsanbieter und den Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.
11.2 Ist der Kunde nicht Verbraucher, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für jedwede Rechtsstreitigkeiten aus dem Rechts- und Vertragsverhältnis
a) zwischen der DMO und dem Kunden der Sitz von der DMO und
b) zwischen dem von der DMO vermittelten Warenanbieter und dem Kunden der Sitz des Warenanbieters.
11.3 Die DMO weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass bei Veröffentlichung dieser AGB eine Teilnahme für die DMO und die von der DMO vermittelten Waren- und Leistungsanbieter an der Verbraucherstreitbeilegung nicht verpflichtend ist und weder die DMO noch die von ihr vermittelten Waren- und Leistungsanbieter an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung für die DMO und/ oder den von der DMO vermittelten Warenanbieter verpflichtend würde, informiert die DMO oder der Warenanbieter die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Die DMO und die von der DMO vermittelten Warenanbieter weisen für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr hin.
11.4 Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen oder sonstiger Vereinbarungen im Rahmen des Kaufvertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages insgesamt nicht. Die Regelung in § 306 Abs. 3 BGB bleibt unberührt.