Leistungs- & Vermittlungsbedingungen

FÜR WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN DER TOURISMUS HÖRNERDÖRFER GMBH

Die Tourismus Hörnerdörfer GmbH (nachfolgend bezeichnet als „DMO“) vermittelt und verkauft im Rahmen ihres Geschäftsbetriebs Waren sowie Unterkunfts- und touristische Erlebnisleistungen. Dies erfolgt sowohl stationär, insbesondere in den örtlichen Tourist-Informationen, als auch über einen Online-Shop über die von der DMO betriebenen Websites. Vor diesem Hintergrund sind die nachfolgenden Bedingungen unterteilt in folgende Abschnitte:

I. Übergreifende Allgemeine Geschäftsbedingungen

II. Ergänzende Vertragsbedingungen für Warenkaufverträge

III. Ergänzende Gastaufnahmebedingungen

IV. Ergänzende Bedingungen für touristische Erlebnisleistungen

Bitte lesen Sie diese Geschäftsbedingungen daher vor Ihrer Bestellung sorgfältig durch. 

I. ÜBERGREIFENDE ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER DMO

1. Geltungsbereich dieser übergreifenden allgemeinen Geschäftsbedingungen; Begriffsbestimmungen

1.1 Die Bedingungen dieses Abschnitts I gelten für sämtliche Verkäufe von Waren und touristischen Dienstleistungen durch die DMO und damit übergreifend und einleitend in Bezug auf die Bestimmungen der Ergänzenden Bedingungen in den Abschnitten II-IV.
1.2 Den touristischen Dienstleistern bleibt es im Hinblick auf deren touristische Leistungen vorbehalten, mit dem Kunden/ Auftraggeber andere als die vorliegenden Bedingungen der nachstehenden Abschnitte II, III und IV zu vereinbaren oder ergänzende oder abweichende Vereinbarungen zu den vorliegenden Bedingungen zu treffen.
1.3 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen in den Abschnitten I-IV sowie die deutschen gesetzlichen Vorschriften gelten nicht, soweit in internationalen Abkommen oder EU-Vorschriften, die auf das Vertragsverhältnis mit dem Kunden anwendbar sind, zwingende abweichende Regelungen enthalten sind oder soweit sich nach solchen Vorschriften der Kunde, der Angehörige eines Mitgliedstaates der EU ist, auf für ihn günstigere Vorschriften seines Wohnsitzlandes berufen kann.
1.4 „Verbraucher“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Natürliche Personen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben, um Waren und touristische Leistungen zu erwerben.
1.5 „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.6 Eine „rechtsfähige Personengesellschaft“ ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
1.7 „Touristische Leistungen“ oder „touristische Dienstleistungen“ sind sowohl Gastaufnahmen als auch alle möglichen sonstigen Leistungsverträge zu touristischen Zwecken.
1.8 Für Verträge mit Unternehmern werden diese Geschäftsbedingungen auch ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung oder Hinweis Vertragsinhalt für Folgegeschäfte.
1.9 Geschäftsbedingungen von Unternehmen als Kunden, insbesondere Einkaufsbedingungen, haben keine Gültigkeit, und zwar auch dann nicht, wenn der Kunde auf diese hinweist und/ oder die DMO von diesen Kenntnis erlangt und auch ohne, dass die DMO der Geltung dieser Geschäftsbedingungen allgemein oder im Einzelfall widersprechen muss.
1.10 Das Veranlassen von Kauf- oder Buchungsaufträgen im Online-Shop erfordert die Angabe von Kundendaten. Die Kundendaten leitet die DMO an den Anbieter von Artikeln und touristischen Leistungen weiter.

2. Stellung der DMO

2.1 Die DMO ist Betreiberin der Geschäftslokale ihrer Tourist-Infos sowie Herausgeberin von Verzeichnissen touristischer Dienstleistungen, Kataloge, Flyer oder sonstiger Printmedien, in denen sie als Herausgeberin bezeichnet ist.
2.2 Zudem ist die DMO Betreiberin der Onlineauftritte, auf deren Impressum sie ausdrücklich als Betreiberin bezeichnet ist.
2.3 Soweit die DMO touristische Dienstleistungen vertreibt gilt:

a) Die DMO handelt bzgl. sämtlicher von ihr angebotener touristischer Dienstleistungen ausschließlich als Vermittlerin, ganz gleich, ob diese stationär oder online angeboten werden.
b) Die DMO hat als Vermittler die Stellung eines Vermittlers verbundener Reiseleistungen, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651w BGB die Voraussetzungen für ein Angebot verbundener Reiseleistungen von DMO vorliegen.
c) Unbeschadet der Verpflichtungen der DMO als Vermittler verbundener Reiseleistungen (insbesondere Übergabe des gesetzlich vorgesehenen Formblatts und Durchführung der Kundengeldabsicherung im Falle einer Inkassotätigkeit der DMO) und der rechtlichen Folgen bei Nichterfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen ist die DMO im Falle der Erfüllung der Voraussetzungen des § 651w BGB weder Reiseveranstalter noch Vertragspartner des im Buchungsfalle zu Stande kommenden touristischen Leistungsvertrages. Die DMO haftet daher nicht für die Angaben des touristischen Leistungsträgers zu Preisen und Leistungen, für die Leistungserbringung selbst sowie für etwaige Leistungsmängel.
d) Die nachstehend unter III. und IV. aufgeführten Geschäftsbedingungen gelten, soweit wirksam vereinbart, für touristische Leistungsverträge, bei denen Buchungsgrundlagen die von der DMO herausgegebenen Leistungsverzeichnisse, Kataloge oder Leistungsangebote in Webpräsenzen sind.
e) Eine etwaige Haftung der DMO aus dem Vermittlungsvertrag und aus gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach zwingenden Vorschriften über Telemedien und den elektronischen Geschäftsverkehr bleibt hiervon unberührt.
f) Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Anbieter der touristischen Leistung und dem Kunden bzw. dem Auftraggeber der touristischem Leistung finden in erster Linie die mit dem Anbieter der touristischen Leistung bzw. der DMO als dessen Vertreter getroffenen Vereinbarungen, sodann die Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Mietvertrag gem. §§ 535 BGB (bei Gastaufnahmen) bzw. über den Dienstvertrag §§ 611 ff. BGB (bei sonstigen touristischen Leistungen) Anwendung.
g) Auf das Vermittlungsverhältnis mit der DMO finden in erster Linie die mit der DMO getroffenen Vereinbarungen, sodann die Bestimmungen über die Vermittlungstätigkeit der DMO in den vorliegenden Vertragsbedingungen und hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften des § 675 BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung Anwendung.
h) Den touristischen Leistungsträgern bleibt es vorbehalten, mit dem Gast/Kunden andere als die nachstehenden touristischen Leistungsbedingungen zu vereinbaren oder ergänzende oder abweichende Vereinbarungen zu den nachstehenden touristischen Leistungsbedingungen zu treffen.

2.4 Soweit die DMO Waren vertreibt gilt:

a) Über ihre stationären Vertriebswege verkauft die DMO sämtliche Waren als Eigenhändler bzw. Kommissionär.
b) Im Rahmen des Online-Shops wird die DMO in der Regel als bloße Vermittlerin der Waren tätig, soweit sie die Waren nicht ausnahmsweise ausdrücklich selbst als Eigenhändlerin anbietet.

3. Anzuwendende Rechtsvorschriften soweit die DMO als Vermittlerin von Waren und touristischen Leistungen handelt

3.1 In den Geschäftslokalen der Tourist-Info sowie über den Online-Shop als digitalen Markplatz wird durch Vermittlung der DMO der Abschluss von Warenkauf- und touristischen Leistungsverträgen ermöglicht.
3.2 Die Warenkauf- und Leistungsverträge der DMO - handelnd als Vermittler und Handelsvertreter der Anbieter – werden zwischen den jeweiligen lokalen Waren- und touristischen Leistungsanbietern und den Kunden abgeschlossen.
3.3 Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und der DMO als Vermittler ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall (insbesondere zu Art und Umfang des Vermittlungsauftrags) vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen übergreifenden Geschäftsbedingungen der DMO, den Regelungen zu den Pflichten der DMO in den Abschnitten II-IV und den gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.

4. Vermittlung und Vertragsschluss bei der Buchung von touristischen Leistungen

4.1 Für alle Buchungsarten gilt:

a) Grundlage des Angebots des touristischen Dienstleisters und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung der touristischen Leistung und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Klassifizierungserläuterungen) soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
b) Grundlage des Angebots der DMO und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des touristischen Leistungsangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
c) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Leistungen erklärt.
d) Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitteilnehmenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
e) Erfolgt die Buchung durch einen Auftraggeber, also eine Institution oder ein Unternehmen (Privatgruppe, Volkshochschule, Schulklasse, Verein, Reiseveranstalter, Incentive- oder Event-Agentur, Reisebüro) so ist dieser Auftraggeber als Kunde alleiniger Vertragspartner im Rahmen des touristischen Leistungsvertrages, soweit der Auftraggeber nach den getroffenen Vereinbarungen nicht ausdrücklich als rechtsgeschäftlicher Vertreter der späteren Teilnehmer auftritt. Den Auftraggeber trifft in diesem Fall die volle Zahlungspflicht bezüglich der vereinbarten Vergütung oder sonstiger vertraglicher Zahlungsansprüche.
f) Es wird darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei touristischen Leistungsverträgen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Leistungen (§§ 537, 615 BGB) gelten. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der touristischer Leistungsvertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
g) Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail erfolgt, gilt:
h) Mit der Buchung erteilt der Kunde der DMO den Vermittlungsauftrag und beauftragt diese, dem touristischen Leistungsträger den Abschluss des touristischen Leistungsvertrages verbindlich anzubieten.
i) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des touristischen Leistungsanbieters (Buchungsbestätigung) beim Kunden zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen der DMO oder des touristischen Leistungsträgers für den Kunden und den touristischen Leistungsanbieter rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird der touristische Leistungsanbieter dem Kunden bei mündlich oder telefonisch erfolgten Buchungsbestätigungen zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Kunden übermitteln. Mündliche oder telefonische Buchungen des Kunden führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung über die DMO mit dem touristischen Leistungsanbieter jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn die entsprechende schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung dem Kunden nicht zugeht.

4.2 Bei Buchungen, die im Onlineshop der DMO erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss:

a) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "Zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde den Abschluss des touristischen Leistungsvertrages verbindlich an. Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
b) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons "Zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Gastes auf das Zustandekommen des touristischen Leistungsvertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Der Leistungsanbieter ist vielmehr frei in seiner Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.
c) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung des touristischen Leistungsanbieters beim Kunden zu Stande.

4.3 Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Kunden durch Betätigung des Buttons "Zahlungspflichtig buchen“ und entsprechende Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der touristische Leistungsvertrag mit Zugang und Darstellung dieser Buchungsbestätigung beim Kunden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung bedarf. Im Regelfall wird der touristische Leistungsträger dem Kunden eine Ausfertigung der Buchungsbestätigung per E-Mail bzw. PDF-Anhang übermitteln. Der Zugang einer solchen übermittelten Buchungsbestätigung ist jedoch gleichfalls nicht Voraussetzung für die Rechtsverbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages.

5. Vermittlung und/oder Abschluss von Warenkaufverträgen

5.1 Für Warenbestellungen, die mündlich, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail erfolgen, gilt:

a) Mit der Bestellung der gewünschten Ware gibt der Kunde ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Kaufauftragsbestätigung beim Kunden zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen der DMO oder des Warenanbieters für den Kunden und den Warenanbieter rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird der Warenanbieter dem Kunden bei mündlich oder telefonisch erfolgten Warenbestellungen zusätzlich eine textliche Ausfertigung der Kaufauftragsbestätigung an den Kunden übermitteln. Mündliche oder telefonische Warenbestellungen des Kunden führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung über die DMO mit dem Warenanbieter jedoch auch dann zum verbindlichen Kaufvertragsabschluss, wenn die entsprechende schriftliche Ausfertigung der Kaufauftragsbestätigung dem Kunden nicht zugeht.

5.2 Bei Warenbestellungen, die im Onlineshop der DMO erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss:

a) Die DMO wird dem Kunden, soweit sie als Vermittler und rechtsgeschäftlicher Vertreter des Warenanbieters auftritt, bei elektronischen Bestellungen den Eingang seiner Bestellung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigen. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Vertragsangebots des Kunden dar, führt somit noch nicht zum Abschluss des Kaufvertrages und begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Kaufvertrages entsprechend seinen Wünschen und seiner Bestellung.
b) Der Vertrag kommt rechtsverbindlich entweder dadurch zu Stande, dass dem Kunden in Textform die Kaufauftragsbestätigung des der DMO vermittelten Anbieters zugeht oder durch Zugang der bestellten Ware beim Kunden.
c) An sein durch Betätigung des Buttons "Zahlungspflichtig bestellen" abgegebenes Vertragsangebot ist der Kunde gebunden.
d) Der Vertragstext der Bestellung wird von der DMO gespeichert. Er kann vom Kunden entsprechend dem im Bestellvorgang angegebenen Funktionalitäten jederzeit aufgerufen und eingesehen werden.

6. Vertragliche Vermittlerpflichten der DMO

6.1 Die DMO übernimmt, soweit sie als bloße Vermittlerin von Waren und Leistungsverträgen auftritt, Verantwortung für die Richtigkeit angezeigter bzw. kommunizierter Artikel- und Leistungsinformationen nur, soweit die DMO diese Informationen, die sie von den Anbietern erhalten hat, entweder nicht vollständig und/ oder nicht korrekt wiedergegeben hat oder soweit die DMO bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen müssen, dass die vom Anbieter zur Veröffentlichung übermittelten Artikel- und Leistungsinformationen fehlerhaft waren. Eine etwaige Haftung der DMO aus dem Vermittlungsvertrag und aus gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach zwingenden Vorschriften über Telemedien und den elektronischen Geschäftsverkehr bleibt hiervon unberührt.
6.2 Die DMO übernimmt des Weiteren die Verantwortung für die korrekte und vollständige Weiterleitung der Kauf- bzw. Buchungsanfrage des Kunden an den Anbieter nebst der vom Kunden angegebenen Kundendaten.
6.3 Dem Kunden werden erworbene Artikel sowie Unterlagen zur erworbenen touristischen Leistung stets direkt durch den Anbieter oder namens des Anbieters durch die DMO übermittelt. Die DMO ist an der Übermittlung der Waren und derartiger Unterlagen nicht beteiligt, es sei denn, sie ist selbst Anbieterin der jeweiligen Ware oder Leistung.
6.4 Die DMO übernimmt des Weiteren keine Gewährleistung für die von den Anbietern angebotenen Waren und Leistungen, es sei denn, sie ist selbst Anbieterin der jeweiligen Waren und Leistungen. Ansprechpartner des Kunden für Fragen und Ansprüche im Zusammenhang mit den Kaufverträgen bzw. den Leistungsverträgen und deren Durchführung ist jeweils der vermittelte Anbieter.

7. Haftung der DMO als bloßer Vermittler von Waren- und Leistungsverträgen

7.1 Für einfache Fahrlässigkeit haftet die DMO als bloßer Vermittler nur

a) im Rahmen abgegebener Garantien,
b) bei Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit,
c) bei Verletzung einer wesentlichen Vermittlerpflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.

7.2 Im Übrigen bleibt die Haftung der DMO für Schäden des Kunden, die auf einer zumindest grob fahrlässigen Pflichtverletzung der DMO oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der DMO beruhen, unberührt.
7.3 Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung oder Zusicherung haftet die DMO bezüglich der vermittelten Artikel und touristischen Leistungen selbst nicht für Sachmängel bzw. Mängel der Leistungserbringung und Personen- oder Sachschäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Ware oder touristischen Leistung entstehen. Dies gilt nicht, soweit die DMO selbst Anbieterin der jeweiligen Ware oder touristischen Leistung oder Erfüllungsgehilfin des Anbieters der jeweiligen Ware oder touristischen Leistung den Anschein begründet, den Artikel in eigener Verantwortung zu verkaufen oder die vorgesehenen touristischen Leistungen in eigener Verantwortung zu erbringen.
7.4 Eine etwaige eigene Haftung der DMO im Rahmen der Vermittlung mehrerer unterschiedlicher touristischer Leistungen zum Zweck der gleichen Reise gem. § 651b BGB sowie als Vermittlerin verbundener Reiseleistungen nach Maßgabe der Bestimmungen des § 651w BGB bleibt unberührt. Das gleiche gilt für eine etwaige schuldhafte Verletzung von Pflichten der DMO bei der Vermittlung von Kauf- bzw. touristischen Leistungsverträgen.

8. Haftung von Warenanbietern

8.1 Der Warenanbieter haftet für Mängel und Lieferverzug

a) in voller Schadenshöhe bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit,
b) dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
c) außerhalb solcher Pflichten dem Grunde nach auch für Vorsatz und grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen,
d) der Höhe nach in den Fällen gem. b) und c) nur auf Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens.

8.2 Die Haftung wegen Vorsatz, Garantie, Arglist und für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von diesen Bestimmungen unberührt.
8.3 Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch den Warenanbieter, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haftet der Warenanbieter stets unbeschränkt

a) bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
b) bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung
c) bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, oder
d) soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

8.4 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), durch leichte Fahrlässigkeit des Warenanbieters, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
8.5 Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.

9. Haftung touristischer Dienstleister

9.1 Der touristische Dienstleister haftet unbeschränkt, soweit

a) der Schaden aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht resultiert, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet
b) der Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultiert.
Im Übrigen ist die Haftung des touristischen Dienstleisters beschränkt auf Schäden, die durch den touristischen Dienstleister oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

9.2 Die eventuelle Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
9.3 Der touristische Dienstleister haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während der Leistungserbringung für den Kunden/Auftraggeber erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.

10. Datenschutz; Speicherung, Löschung und Korrektur von Kundendaten; Auskunft über gespeicherte Daten

10.1 Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Kauf- oder Leistungsvertrages werden von der DMO Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet. Mehr zu den Rechten des Kunden sind in der Datenschutzerklärung auf der Webpräsenz der DMO ersichtlich.
10.2 Beim Besuch des Onlineshops der DMO werden die aktuell vom PC des Kunden verwendete IP-Adresse protokolliert.
10.3 Die personenbezogenen Daten des Kunden werden nur zur Korrespondenz mit dem Kunden und nur zum Zwecke der Abwicklung der Bestellungen verwendet und verarbeitet. Diese Daten werden nur an die vermittelten Anbieter sowie ggf. im Falle eines Warenkaufs von diesen an ein etwa mit der Lieferung beauftragtes Versandunternehmen weitergegeben, soweit dies zur Lieferung der Waren notwendig ist.
10.4 Zur Abwicklung der Zahlung werden die Zahlungsdaten an die bezogene Bank bzw. je nach Zahlungsmethode an die entsprechenden Zahlungsdienstleister (Akquirer und/ oder Payment Service Provider) weitergegeben.
10.5 Die Speicherung der Daten erfolgt, soweit keine anderweitige ausdrückliche Zustimmungserklärung des Kunden für künftige Verwendungen erfolgt ist, nur bis zum Abschluss der Abwicklung der Bestellungen bzw. einer eventuellen Rückabwicklung. Soweit handelsrechtliche oder steuerliche Aufbewahrungsfristen für bestimmte Daten, insbesondere Auftragsbestätigungen und Rechnungen, zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung darüber hinaus erfolgen und bis zu zehn Jahren betragen.
10.6 Dem Kunden steht das Recht zu, jederzeit die Löschung, Korrektur oder Sperrung seiner Daten zu verlangen oder einen Widerruf einer Einwilligung zu erklären. Der Kunde hat jederzeit Anspruch auf Auskunft über alle personenbezogenen Daten, die über ihn gespeichert sind. Mehr zu den Rechten des Kunden als Betroffener können in der Datenschutzerklärung auf der Webpräsenz der DMO eingesehen werden. Entsprechende Anforderungen für Auskunft, Löschung, Korrektur oder Berichtigung sind an die DMO unter der am Ende dieser Bedingungen angegebenen Anschrift und Kommunikationsdaten zu richten.

11. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand, Hinweise zur Verbraucherstreitbeilegung; Sonstiges

11.1 Auf alle Rechts- und Vertragsverhältnisse zwischen der DMO als Vermittler, den jeweils von der DMO vermittelten Waren- oder Leistungsanbieter und den Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.
11.2 Ist der Kunde nicht Verbraucher, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für jedwede Rechtsstreitigkeiten aus dem Rechts- und Vertragsverhältnis

a) zwischen der DMO und dem Kunden der Sitz von der DMO und
b) zwischen dem von der DMO vermittelten Warenanbieter und dem Kunden der Sitz des Warenanbieters.

11.3 Die DMO weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass bei Veröffentlichung dieser AGB eine Teilnahme für die DMO und die von der DMO vermittelten Waren- und Leistungsanbieter an der Verbraucherstreitbeilegung nicht verpflichtend ist und weder die DMO noch die von ihr vermittelten Waren- und Leistungsanbieter an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung für die DMO und/ oder den von der DMO vermittelten Warenanbieter verpflichtend würde, informiert die DMO oder der Warenanbieter die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Die DMO und die von der DMO vermittelten Warenanbieter weisen für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr hin.
11.4 Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen oder sonstiger Vereinbarungen im Rahmen des Kaufvertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages insgesamt nicht. Die Regelung in § 306 Abs. 3 BGB bleibt unberührt.

II. ERGÄNZENDE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR WARENKAUFVERTRÄGE

1. Preise und Versandkosten

1.1 Alle im Rahmen einer Warenbestellung angegebenen Preise sind Endpreise und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise.
1.2 Preisänderungen und Irrtumsanfechtungen sind nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen vorbehalten.
1.3 Bei Verlagserzeugnissen, die der Preisbindung unterliegen, gelten die vom Verlag gültigen Verkaufspreise zum Zeitpunkt der Lieferung.
1.4 Versandkosten fallen wie jeweils beim Angebot gekennzeichnet an.
1.5 Soweit der Kunde von einem bestehenden Widerrufsrecht Gebrauch macht, hat er die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten Ware entspricht.

2. Lieferung und Lieferzeit

2.1 Die Lieferungen werden durch den vermittelten Warenanbieter veranlasst und erfolgen an die angegebene Adresse. Eine Lieferung erfolgt nur innerhalb von Deutschland, Österreich und der Schweiz.
2.2 Soweit Vorkasse vereinbart ist, versendet der Anbieter die Ware nicht vor Zahlungseingang.
2.3 Die Frist des vermittelten Anbieters für die Lieferung beträgt 2 – 5 Werktage und beginnt bei Zahlung per Vorkasse am Tag nach der Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut bzw. Zahlungsdienstleistungsunternehmen durch den Kunden bzw. bei anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss und endet mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Lieferort gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

3. Zahlung und Eigentumsvorbehalt

3.1 Die Bezahlung der Waren erfolgt wahlweise per Kreditkarte, (SEPA)-Lastschrift, Vorkasse, PayPal, Klarna (Sofortüberweisung), Bar vor Ort oder auf Rechnung. Die DMO behält sich als Inkassobeauftragte der vermittelten Warenanbieter das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten auszuschließen. Eine Bezahlung durch Übersendung von Bargeld oder Schecks ist nicht möglich.
3.2 Bei Zahlung per Kreditkarte erfolgt die Abbuchung direkt im Rahmen des Kaufs/ der Bestellung der Ware.
3.3 Bei Zahlung per Lastschrift erfolgt die Abbuchung im Anschluss an den Kauf/ die Bestellung der Ware.
3.4 Bei Zahlung auf Rechnung ist der Kunde verpflichtet, den Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware ohne jeglichen Abzug zu begleichen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Gutschrift auf dem angegebenen Konto.
3.5 Bei Zahlung per Vorkasse hat der Kunde den Rechnungsbetrag ohne jeden Abzug unter Angabe des Verwendungszwecks (Rechnungs- und/ oder Auftragsnummer) innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Auftragsbestätigung entsprechend Ziff. 2.6 dieser auf das angegebene Konto zu überweisen. Erfolgt die Gutschrift ohne Verschulden des Kunden nicht innerhalb der angegebenen Frist, obwohl der Warenanbieter zur ordnungsgemäßen Lieferung der Ware bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht des Kunden besteht, kann die DMO nach Mahnung mit angemessener Fristsetzung nach Ablauf der Frist den Rücktritt vom Vertrag erklären.
3.6 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Warenanbieters.
3.7 Ab einer 2. Mahnung und im Falle von Rückbelastungen bei Kreditkartenzahlungen oder Rücklastschriften bei Abbuchungen kann die DMO ein pauschales Bearbeitungsentgelt von € 7,50 mit der Maßgabe verlangen, dass eine Forderung der DMO oder des von der DMO vermittelten Anbieters auf Ersatz eines weitergehenden Schadens nicht ausgeschlossen ist und dem Kunden vorbehalten bleibt, gegenüber der DMO den Nachweis zu führen, dass die DMO bzw. dem von der DMO vermittelten Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als das geltend gemachte pauschale Bearbeitungsentgelt entstanden ist. Bei Rückbelastungen von Rücklastschriften und Kreditkartenbelastungen sind in jedem Fall zusätzlich nachgewiesene Bankgebühren und Gebühren der Kreditkartenorganisationen als Verzugsschaden zu ersetzen.

4. Widerrufsrecht im Fernabsatz

4.1 Soweit der Kunde Verbraucher ist, steht ihm entsprechend den gesetzlichen Vorschriften ein Widerrufsrecht zu.
4.2 Das Widerrufrecht ist ausgeschlossen

a) bei der Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,
b) bei der Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,
c) bei Verträgen zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
d) bei der Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
e) bei der Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen.

4.3 Auf die nachfolgende und zusätzlich unter dem Link Belehrung über das Widerrufsrecht abrufbare Widerrufsbelehrung wird hingewiesen.

5. Gewährleistung des Warenanbieters

5.1 Für Verträge mit Verbrauchern gelten für den jeweils vermittelten Warenanbieter bezüglich aller angebotenen Waren die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.
5.2 Für Verträge mit Kunden, die Unternehmer sind, gilt:

a) Rechte wegen offensichtlicher Mängel der Ware einschließlich offensichtlicher Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Lieferung bestehen nur, wenn der Kunde den Mangel zwei Wochen nach Empfang oder Ablieferung gegenüber der DMO in Textform unter der in der Rechnung/ im Lieferschein angegebenen Adresse rügt. Für die Einhaltung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge.
b) Beanstandete Ware ist auf Verlangen frachtfrei zurückzugeben. Erweist sich die Beanstandung als berechtigt, erhält der Kunde die Fracht- oder sonstigen Transportkosten erstattet.
c) Für alle sonstigen während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel der Kaufsache gelten nach Wahl des Kunden die gesetzlichen Ansprüche auf Nachbesserung, Mängelbeseitigung, Neulieferung sowie, bei Vorliegen der besonderen gesetzlichen Voraussetzungen, die weitergehenden Ansprüche auf Minderung und/ oder Schadensersatz.
d) Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr.

Widerrufsbelehrung bei Kauf von Waren

WIDERRUFSBELEHRUNG

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Tourismus Hörnerdörfer GmbH, Am Anger 15, 87538 Fischen i. Allgäu, Tel. +49 8326 36460, booking@hoernerdoerfer.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

III. ERGÄNZENDE GASTAUFNAHMEBEDINGUNGEN

Die nachfolgenden ergänzenden Vertragsbedingungen betreffen Gastgeberleistungen.

1. Unterkunftspreise und -leistungen

1.1 Die in der Buchungsgrundlage (Gastgeberverzeichnis, Angebot des Gastgebers, Webpräsenz) angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anders angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurbeitrag sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen, die erst vor Ort gebucht oder in Anspruch genommen werden.
1.2 Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung, den Angaben zur Unterkunft und den Leistungen des Gastgebers in der Buchungsgrundlage sowie aus etwa ergänzend mit dem Gast ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen in Textform zu treffen.

2. Zahlung von Unterkunftsleistungen

2.1 Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der zwischen dem Gast und dem Gastgeber getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerkten Vereinbarung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und an den Gastgeber zu bezahlen.
2.2 Der Gastgeber kann nach Vertragsabschluss eine Anzahlung von bis zu 20 % des Gesamtpreises der Unterkunftsleistungen und gebuchter Zusatzleistungen verlangen, soweit im Einzelfall zur Höhe der Anzahlung nichts anderes vereinbart ist.
2.3 Der Gastgeber kann bei Aufenthalten von mehr als 1 Woche nach deren Ablauf die Vergütung für zurückliegende Aufenthaltstage sowie für Zusatzleistungen (z.B. im Unterkunftspreis nicht enthaltene Verpflegungsleistungen, Entnahmen aus der Minibar) abrechnen und zahlungsfällig stellen.
2.4 Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder vom Gastgeber allgemein durch Aushang angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende sind nicht durch Überweisung möglich.
2.5 Leistet der Gast eine vereinbarte Anzahlung und/ oder Restzahlung trotz einer Mahnung des Gastgebers mit angemessener Fristsetzung nicht oder nicht vollständig innerhalb der angegebenen Frist, obwohl der Gastgeber zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht, und hat der Gast den Zahlungsverzug zu vertreten, so ist der Gastgeber berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung und nach Ablauf der Frist vom Vertrag mit dem Gast zurückzutreten und von diesem Rücktrittskosten gemäß Ziff. 5 dieser Bedingungen zu fordern.

3. Rücktritt und Nichtanreise bei Unterkunftsleistungen

3.1 Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen.
3.2 Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z.B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
3.3 Soweit dem Gastgeber für den vom Gast gebuchten Zeitraum eine anderweitige Belegung möglich ist, wird er sich auf seinen Anspruch nach Ziffer 3.1. die Einnahmen aus einer solchen anderweitigen Belegung, soweit eine solche nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.
3.4 Die individuellen Regelungen zum Rücktritt oder Nichterscheinen des Gastes und hieraus resultierende Stornierungskosten werden – insbesondere im Rahmen der Onlinebuchung – beim Zustandekommen des Gastaufnahmevertrags direkt zwischen dem Gastgeber und dem Gast vereinbart. Sollte der Gastgeber nicht von seinem Recht Gebrauch machen, individuelle Stornobedingungen mit dem Gast zu vereinbaren, oder die individuellen Regelungen nicht wirksam vereinbart sein, gelten die gesetzlichen Vorgaben des § 537 BGB sowie der diesbezüglich einschlägigen Rechtsprechung. Nach anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen ist der Gast in diesem Fall verpflichtet, unter Berücksichtigung gegebenenfalls nach Ziff. 3.3. anzurechnender Beträge an den Gastgeber die folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung von Kurbeiträgen:

  • Bei Ferienwohnungen / Unterkünften ohne Verpflegung 90 %
  • Bei Übernachtung / Frühstück 80 %
  • Bei Halbpension 70 %
  • Bei Vollpension 60 %

3.5 Dem Gast bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
3.6 Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dem Gast dringend empfohlen.
3.7 Die Rücktrittserklärung ist bei allen Buchungen direkt an den Gastgeber zu richten und sollte im Interesse des Gastes in Textform erfolgen.

4. An- und Abreise bei Unterkunftsleistungen

4.1 Die Anreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 18:00 Uhr zu erfolgen.
4.2 Für spätere Anreisen gilt:

a) Der Gast ist verpflichtet, dem Gastgeber spätestens bis zum vereinbarten Anreisezeitpunkt Mitteilung zu machen, falls er verspätet anreist oder die gebuchte Unterkunft bei mehrtägigen Aufenthalten erst an einem Folgetag beziehen will.
b) Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der Gastgeber berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu belegen. Für die Zeit der Nichtbelegung gelten die Bestimmungen in Ziff. 5 entsprechend.
c) Teilt der Gast eine spätere Ankunft mit, hat er die vereinbarte Vergütung, abzüglich ersparter Aufwendungen des Gastgebers nach Ziff. 3.4 und 3.5 auch für die nicht in Anspruch genommene Belegungszeit zu bezahlen, es sei denn, der Gastgeber hat vertraglich oder gesetzlich für die Gründe der späteren Belegung einzustehen.

4.3 Die Freimachung der Unterkunft des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 11:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann der Gastgeber eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Gastgeber vorbehalten.

5. Pflichten des Gastes; Kündigung durch den Gast oder den Gastgeber

5.1 Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtungen sowie alle Einrichtungen des Gastgebers nur bestimmungsgemäß, soweit (wie z.B. bei Schwimmbad und Sauna) vorhanden nach den Benutzungsordnungen und insgesamt pfleglich zu behandeln.
5.2 Der Gast ist verpflichtet, eine Hausordnung oder Hofordnung, die ihm bekannt gegeben wurde oder für die aufgrund entsprechender Hinweise eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, zu beachten.
5.3 Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und deren Einrichtungen beim Bezug zu überprüfen und feststellbare Mängel oder Schäden dem Gastgeber unverzüglich mitzuteilen.
5.4 Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber der örtlichen Gästeinformation erfolgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes an den Gastgeber ganz oder teilweise entfallen.
5.5 Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat zuvor dem Gastgeber im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.

6. Besondere Regelungen bei Unterkunftsleistungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)

6.1 Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Leistungen durch den jeweiligen Gastgeber stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Aufenthaltszeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
6.2 Der Gast erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen von der DMO und den Gastgebern bei der Inanspruchnahme von Leistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen den Gastgeber unverzüglich zu verständigen.

IV. ERGÄNZENDE BEDINGUNGEN FÜR TOURISTISCHE ERLEBNISLEISTUNGEN

Die nachfolgenden ergänzenden Vertragsbedingungen betreffen touristische Leistungen, die weder Gastgeberleistungen, noch Gästeführerleistungen noch Pauschalreisen darstellen (nachfolgendend bezeichnet als „Erlebnisleistungen“)

1. Erlebnisleistungen; abweichende Vereinbarungen; Änderung wesentlicher Leistungen; Witterungsverhältnisse

1.1 Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen. Auskünfte und Zusicherungen Dritter oder Vereinbarungen mit diesen (insbesondere Reisebüros, Beherbergungsbetriebe, Beförderungsunternehmen, Restaurationsbetriebe, Museen oder sonstigen Besichtigungsstätten) zum Umfang der vertraglichen Leistungen, die im Widerspruch zur Leistungsbeschreibung oder den mit der DMO und/ oder dem Anbieter der Erlebnisleistung getroffenen Vereinbarungen stehen, sind für die DMO und den Anbieter der Erlebnisleistung nicht verbindlich.
1.2 Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich ausgeschriebenen Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit der DMO oder dem Anbieter der Erlebnisleistung, für die aus Beweisgründen die Textform empfohlen wird.
1.3 Änderungen wesentlicher Leistungen, die von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden (insbesondere auch Änderungen im zeitlichen Ablauf) und vom Anbieter der Erlebnisleistung nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Erlebnisleistung nicht beeinträchtigen. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Kunden bzw. des Auftraggebers im Falle solcher Änderungen wesentlicher Leistungen bleiben unberührt.
1.4 Angaben zur Dauer von Erlebnisleistungen sind Circa-Angaben.
1.5 Für Witterungsverhältnisse und deren Auswirkungen auf die Erlebnisleistung gilt:

a) Soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, finden die vereinbarten Erlebnisleistungen bei jedem Wetter statt.
b) Witterungsgründe berechtigen demnach den Kunden bzw. den Auftraggeber nicht zum kostenlosen Rücktritt bzw. zur Kündigung bezüglich des Vertrages mit dem Anbieter der Erlebnisleistung. Dies gilt nur dann nicht, wenn durch die Witterungsverhältnisse Körper, Gesundheit oder Eigentum des Kunden bzw. des Auftraggebers so erheblich beeinträchtigt werden, dass die Durchführung für den Kunden bzw. den Auftraggeber und seine Teilnehmer objektiv unzumutbar ist.
c) Liegen solche Verhältnisse bei Leistungsbeginn vor oder sind vor dem Leistungsbeginn für dessen vereinbarten Zeitpunkt objektiv zu erwarten, so bleibt es sowohl dem Kunden bzw. dem Auftraggeber und dem Anbieter der Erlebnisleistung bzw. der DMO als dessen Vertreter vorbehalten, den Vertrag über die Erlebnisleistung ordentlich oder außerordentlich zu kündigen.
d) Im Falle einer solchen Kündigung durch den Anbieter der Erlebnisleistung bzw. durch die DMO als dessen Vertreter bestehen keine Ansprüche des Kunden bzw. des Auftraggebers auf Erstattung von Kosten, insbesondere Reise- und Übernachtungskosten, es sei denn, dass diesbezüglich vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Kunden bzw. des Auftraggebers auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz begründet sind.

2. Erlebnisleistungspreise und Zahlung

2.1 Die vereinbarten Preise schließen die Durchführung der Erlebnisleistung und zusätzlich ausgeschriebener oder vereinbarter Leistungen ein.
2.2 Eintrittsgelder, Verpflegungskosten sowie Beförderungskosten mit öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln, Ortspläne, Prospekte, Museumsführer, Kosten von Führungen innerhalb von dem im Rahmen der Erlebnisleistung besuchten Sehenswürdigkeiten sind nur dann im vereinbarten Preis eingeschlossen, wenn sie unter den Leistungen der Erlebnisleistung ausdrücklich aufgeführt oder zusätzlich vereinbart sind.
2.3 Soweit nichts anderes, insbesondere im Hinblick auf eine Anzahlung, vereinbart ist, ist die vereinbarte Vergütung mit Beginn der Erlebnisleistung in bar zahlungsfällig. Schecks werden nicht akzeptiert. Die Bezahlung mit Vouchern (Berechtigungsgutscheinen) ist nur dann möglich, wenn diese von der DMO oder den Erlebnisleistungsanbieter ausgestellt und für die jeweilige Erlebnisleistung gültig sind. Von Dritten ausgestellte Voucher sind nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung mit der DMO oder den Erlebnisleistungsanbieter gültig.
2.4 Die DMO kann als Inkassobevollmächtigte des Anbieters der Erlebnisleistung nach Vertragsabschluss eine Anzahlung oder den Gesamtpreis der Erlebnisleistung fällig stellen, soweit dies in der dem Kunden bzw. dem Auftraggeber erteilten Buchungsbestätigung ausdrücklich bezeichnet ist.
2.5 Ist der Anbieter der Erlebnisleistung zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage und besteht seitens des Kunden bzw. des Auftraggebers gegenüber dem Anbieter der Erlebnisleistung bzw. der DMO kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht, sind der Anbieter der Erlebnisleistung bzw. die DMO als dessen Vertreter, soweit vereinbarte Zahlungen mit Verschulden des Kunden trotz Mahnung mit angemessener Fristsetzung nicht innerhalb der vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt gezahlt werden, berechtigt, vom Dienstvertrag über die Erlebnisleistung bzw. dem Vermittlungsvertrag zurückzutreten und den Kunden bzw. den Auftraggeber mit Rücktrittskosten entsprechend Ziff. 7. dieser Bedingungen zu belasten. Diese Rechte stehen der DMO und dem Erlebnisleistungsanbieter nicht zu, wenn der Kunde bzw. Auftraggeber den Zahlungsverzug nicht zu vertreten hat.

3. Umbuchungen und Änderungen der Rechnungsanschrift bei Erlebnisleistungen

3.1 Ein Anspruch des Kunden bzw. des Auftraggebers nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich der Erlebnisleistung besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden bzw. des Auftraggebers dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann ein angemessenes Umbuchungsentgelt erhoben werden. Dem Kunden bzw. dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten der DMO oder dem Erlebnisleistungsanbieter nachzuweisen, dass die ihr durch die Vornahme der Umbuchung entstandenen Kosten wesentlich geringer sind, als das vereinbarte Umbuchungsentgelt. In diesem Fall haben der Kunde bzw. der Auftraggeber nur die geringeren Kosten zu bezahlen.
3.2 Die vorstehenden Regelungen gelten nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

4. Kündigung / Rücktritt / Nichtinanspruchnahme von Erlebnisleistungen

4.1 Nehmen der Kunde bzw. der Auftraggeber die vereinbarten Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, ohne dass dies vom Leistungsanbieter zu vertreten ist, insbesondere durch Kündigung bzw. Rücktritt oder Nichterscheinen zur jeweiligen Leistungserbringung ohne Kündigung des Vertrages, obwohl der Leistungsanbieter zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.
4.2 Für die vereinbarte Vergütung gilt die gesetzliche Regelung (§ 615 S. 1 und 2 BGB):
Die vereinbarte Vergütung ist zu bezahlen, ohne dass ein Anspruch auf Nachholung der Leistung besteht.
Der Leistungsanbieter hat sich jedoch auf die Vergütung ersparter Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die der Leistungsanbieter durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt.

5. Leistungszeiten, Pflichten des Kunden bzw. des Auftraggebers von Erlebnisleistungen

5.1 Der Kunde bzw. der Auftraggeber sind gehalten, bei der Buchung oder rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin der Leistung eine Mobilfunknummer anzugeben, unter der mit ihnen im Falle außergewöhnlicher Ereignisse Kontakt aufgenommen werden kann. Der Erlebnisleistungsanbieter wird dem Kunden bzw. einer benannten Person im Regelfall ebenfalls eine entsprechende Mobilfunknummer des Anbieters der Erlebnisleistung mitteilen.
5.2 Vereinbarte Zeiten sind pünktlich einzuhalten. Sollte sich der Kunde verspäten, so ist er verpflichtet, diese Verspätung dem Anbieter der Erlebnisleistung spätestens bis zum Zeitpunkt des vereinbarten Beginns der Erlebnisleistung mitzuteilen und den voraussichtlichen Zeitpunkt des verspäteten Eintreffens zu benennen. Der Anbieter der Erlebnisleistung kann einen verspäteten Beginn der Erlebnisleistung ablehnen, wenn die Verschiebung objektiv unmöglich oder unzumutbar ist, insbesondere wenn dadurch Folgeleistungen oder anderweitige zwingende geschäftliche oder private Termine des Anbieters der Erlebnisleistung nicht eingehalten werden können. Verschiebungen von mehr als 15 Minuten berechtigen den Anbieter der Erlebnisleistung generell zur Absage. In diesem Fall gilt für den Vergütungsanspruch des Anbieters der Erlebnisleistung die Regelung in Ziff. 6. dieser Bedingungen entsprechend.
5.3 Der Kunde bzw. der Beauftragte des Gruppenauftraggebers sind verpflichtet, etwaige Mängel der vereinbarten Erlebnisleistung sofort gegenüber dem Anbieter der Erlebnisleistung anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Etwaige sich aus mangelhaften oder unvollständigen Leistungen des Anbieters der Erlebnisleistung ergebenden Ansprüche entfallen nur dann nicht, wenn diese Rüge unverschuldet unterbleibt.
5.4 Zu einem Abbruch bzw. einer Kündigung der Erlebnisleistung nach Beginn der Leistung sind der Kunde bzw. der Auftraggeber nur dann berechtigt, wenn die Leistung des Anbieters der Erlebnisleistung erheblich mangelhaft ist und diese Mängel trotz entsprechender Mängelrüge nicht abgestellt werden. Im Falle eines nicht gerechtfertigten Abbruchs bzw. einer Kündigung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Gewährleistungsansprüche des Kunden bzw. des Auftraggebers im Falle einer mangelhaften Durchführung der Erlebnisleistung bleiben hiervon unberührt.

6. Besondere Obliegenheiten des Kunden bei Erlebnisleistungen

6.1 Es obliegt dem Kunden sich vor der Buchung und vor Inanspruchnahme der Leistungen zu informieren, ob die entsprechenden Leistungen für ihn unter Berücksichtigung seiner persönlichen gesundheitlichen Disposition und seines sportlichen Könnens geeignet sind.
6.2 Der Anbieter der Erlebnisleistung schuldet diesbezüglich ohne ausdrückliche Vereinbarung keine besondere, insbesondere auf den jeweiligen Kunden abgestimmte, medizinische Aufklärung oder Belehrung über Folgen, Risiken und Nebenwirkungen der vom Anbieter der Erlebnisleistung angebotenen Leistungen.
6.3 Der Anbieter der Erlebnisleistung bzw. dessen örtliche Beauftragte können Teilnehmer bei begründeten Anzeichen, dass die Leistungen den Teilnehmer überfordern könnten, ganz oder teilweise ausschließen, wenn der Teilnehmer sich oder andere hierdurch zu gefährden droht.
6.4 Kunden sind verpflichtet, die einwandfreie technische Funktion und Sicherheit ihrer ggf. selbst mitgebrachten Ausrüstung vor dem Einsatz im Rahmen der Leistung zu überprüfen bzw. auf deren Kosten überprüfen zu lassen.
6.5 Der Anbieter der Erlebnisleistung bzw. dessen örtliche Beauftragte können bei begründeten Anzeichen für das Vorliegen von technischen Mängeln an eigenen Ausrüstungsgegenständen von Teilnehmern, den Ausschluss von Teilnehmern erklären, soweit der Kunde keinen einwandfreien alternativen Ausrüstungsgegenstand nutzen kann, dessen Beschaffung in der Verantwortung des Kunden liegt.
6.6 Im Falle des Ausschlusses von Teilnehmern behält der Anbieter der Erlebnisleistung den Anspruch auf den Leistungspreis; der Anbieter der Erlebnisleistung muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Das gleiche gilt für den Fall, dass Teilnehmer wegen vom Anbieter der Erlebnisleistung nicht verschuldeter Verletzung oder Erkrankung oder auf eigenen Wunsch ausscheiden.

7. Besondere Regelungen zur Erlebnisleistungserbringung

7.1 Die Leistungen werden unter Leitung eines qualifizierten Bevollmächtigten des Anbieters der Erlebnisleistung erbracht. Die Teilnahme an den Leistungen erfordert gleichwohl ein hohes Maß an Eigenverantwortung des Kunden.
7.2 Es bleibt dem Anbieter der Erlebnisleistung und seinen bevollmächtigten Instruktoren, Kursleitern, Tourenführern und vergleichbaren Beauftragten des Anbieters der Erlebnisleistung vorbehalten, die geplanten Erlebnisleistungen nach den Kenntnissen der Teilnehmer, nach deren technischen, körperlichen, und sportlichen Voraussetzungen oder wegen unvorhergesehener Umstände im Rahmen der dem Anbieter der Erlebnisleistung obliegenden Fürsorge- und Verkehrssicherungspflichten abzuändern.
7.3 Zu vorgenannten unvorhergesehenen Umständen im Rahmen der Leistungen zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich: extreme Wetterverhältnisse oder Rückkehr wegen Verletzungen eines Teilnehmers.

8. Besondere Regelungen bei Erlebnisleistungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)

8.1 Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Leistungszeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
8.2 Der Kunde erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen.


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Stand dieser Fassung: Juli 2021

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